|
Reform der Gefahrstoffverordnung 2010 |
|
Samstag, den 28. August 2010 um 00:00 Uhr |
|
Mit der EG-GHS-CLP-Verordnung 1272/2008/EG („Globally Harmonised System“) wird in der EU ein neues Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für gefährliche Stoffe und Gemische eingeführt. Dies macht eine Anpassung der Gefahrstoffverordnung an GHS erforderlich.
In § 5 des Entwurfs wird daher auf das „neue“ Einstufungs- und Kennzeichnungssystem nach 1272/2008/EG verwiesen. Gleichzeitig bleibt jedoch auch das „alte“ Einstufungs- und Kennzeichnungssystem nach der Stoffrichtlinie 67/548/EWG bzw. der Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG in der Gefahrstoffverordnung verankert. Damit schafft der Gesetzgeber bis zum Ablauf der in 1272/2008/EG festgelegten Übergangsfristen zum 1.6.2015 eine funktionierende Rechtsgrundlage sowohl für das „alte“ als auch das „neue“ Einstufungs- und Kennzeichnungssystem.
Alle konkreten Anforderungen der Gefahrstoffverordnung beziehen sich jedoch nach wie vor ausschließlich auf die „alte“ Einstufung nach Stoff- bzw. Zubereitungsrichtlinie! In § 4 wird klargestellt, dass sich der Begriff „gefährlich“ auf die „alte“ Einstufung nach der Stoffrichtlinie bezieht. Damit ist bereits vorprogrammiert, dass bis spätestens 1.6.2015 eine weitere grundlegende Änderung der Gefahrstoffverordnung erfolgen muss. Zu diesem Zeitpunkt erlangt die EG-GHS-CLP-Verordnung alleinige Gültigkeit, die Stoff- und die Zubereitungsrichtlinie treten außer Kraft. Die Gefahrstoffverordnung muss daher bis spätestens Mitte 2015 ausschließlich an „GHS“ angepasst werden.
|
|
|
Neue Zusatztermine für Schulungen |
|
Samstag, den 28. August 2010 um 00:00 Uhr |
|
Der Sommer verlässt uns so langsam und wir bieten Ihnen ab sofort noch zusätzliche Schulungstermine in allen Schulungsbereichen wie Gabelstapler, Brandschutz sowie in der Ersten Hilfe an.
Die Termine können aber auch ganz individuell nach Ihren Wünschen gestaltet werden, sprechen Sie uns an, oder schicken Sie uns Ihren Terminwunsch.
Die Termine beziehen sich auf Inhouseseminare sowie auf unsere normalen Schulungen in unserer Schulungseinrichtung |
|
Die Notrufnummer 112 gilt in allen EU-Ländern |
|
Samstag, den 28. August 2010 um 00:00 Uhr |
|
Im Falle eines Unfalls ist es wichtig, so schnell wie möglich Hilfe zu holen. Zur Erste-Hilfe-Maßnahme gehört es auch, einen Notarzt zu rufen. Dafür gibt es die Notrufnummer 112, die in allen EU-Ländern gültig ist und sowohl über Festnetz als auch über kostenlos zu erreichen ist. Für alle Länder außerhalb der EU ist es ratsam, sich vor Reiseantritt über die dort geltende Nummer zu informieren.
Zudem wird geraten, es zumindest zu probieren, den Sachverhalt im Falle eines Notrufs immer in der jeweiligen Landessprache zu erklären, da die Mitarbeiter der Notrufzentrale nicht immer Deutsch sprechen. |
|
|