Willkommen bei ABS Emmerich

Wir sind Ihr starker Partner auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes, Brandschutzes und in der Durchführung von Schulungen.

Irgendetwas passiert immer – Arbeitsschutz, Brandschutz und Schulungen sind ein heißes Thema und gehören daher in professionelle Hände. Das gilt für die Ausstattung von Feuerwehreinheiten genauso wie für die betriebliche Sicherheit von Unternehmen und Privathaushalte. Wir schnüren Ihr persönliches Sicherheitspaket. Umsichtig, flexibel und verantwortungsbewusst. Damit Sie das gute Gefühl haben, für den Notfall alles Menschenmögliche getan zu haben.

Mit unseren auf Sie abgestimmten Speziallösungen sind wir für Sie da. Vertrauen Sie bei Ihrer Sicherheit auf ABS Emmerich!

Reform der Gefahrstoffverordnung 2010
Samstag, den 28. August 2010 um 00:00 Uhr

Mit der EG-GHS-CLP-Verordnung 1272/2008/EG („Globally Harmonised System“) wird in der EU ein neues Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für gefährliche Stoffe und Gemische eingeführt. Dies macht eine Anpassung der Gefahrstoffverordnung an GHS erforderlich. In § 5 des Entwurfs wird daher auf das „neue“ Einstufungs- und Kennzeichnungssystem nach 1272/2008/EG verwiesen. Gleichzeitig bleibt jedoch auch das „alte“ Einstufungs- und Kennzeichnungssystem nach der Stoffrichtlinie 67/548/EWG bzw. der Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG in der Gefahrstoffverordnung verankert. Damit schafft der Gesetzgeber bis zum Ablauf der in 1272/2008/EG festgelegten Übergangsfristen zum 1.6.2015 eine funktionierende Rechtsgrundlage sowohl für das „alte“ als auch das „neue“ Einstufungs- und Kennzeichnungssystem. Alle konkreten Anforderungen der Gefahrstoffverordnung beziehen sich jedoch nach wie vor ausschließlich auf die „alte“ Einstufung nach Stoff- bzw. Zubereitungsrichtlinie! In § 4 wird klargestellt, dass sich der Begriff „gefährlich“ auf die „alte“ Einstufung nach der Stoffrichtlinie bezieht. Damit ist bereits vorprogrammiert, dass bis spätestens 1.6.2015 eine weitere grundlegende Änderung der Gefahrstoffverordnung erfolgen muss. Zu diesem Zeitpunkt erlangt die EG-GHS-CLP-Verordnung alleinige Gültigkeit, die Stoff- und die Zubereitungsrichtlinie treten außer Kraft. Die Gefahrstoffverordnung muss daher bis spätestens Mitte 2015 ausschließlich an „GHS“ angepasst werden.

 
Neue Zusatztermine für Schulungen
Samstag, den 28. August 2010 um 00:00 Uhr

Der Sommer verlässt uns so langsam und wir bieten Ihnen ab sofort noch zusätzliche Schulungstermine in allen Schulungsbereichen wie Gabelstapler, Brandschutz sowie in der Ersten Hilfe an. Die Termine können aber auch ganz individuell nach Ihren Wünschen gestaltet werden, sprechen Sie uns an, oder schicken Sie uns Ihren Terminwunsch. Die Termine beziehen sich auf Inhouseseminare sowie auf unsere normalen Schulungen in unserer Schulungseinrichtung

 
Die Notrufnummer 112 gilt in allen EU-Ländern
Samstag, den 28. August 2010 um 00:00 Uhr

Im Falle eines Unfalls ist es wichtig, so schnell wie möglich Hilfe zu holen. Zur Erste-Hilfe-Maßnahme gehört es auch, einen Notarzt zu rufen. Dafür gibt es die Notrufnummer 112, die in allen EU-Ländern gültig ist und sowohl über Festnetz als auch über kostenlos zu erreichen ist. Für alle Länder außerhalb der EU ist es ratsam, sich vor Reiseantritt über die dort geltende Nummer zu informieren. Zudem wird geraten, es zumindest zu probieren, den Sachverhalt im Falle eines Notrufs immer in der jeweiligen Landessprache zu erklären, da die Mitarbeiter der Notrufzentrale nicht immer Deutsch sprechen.